Mittwoch, 4. Januar 2023

Lange Wartezeiten für den Führerscheinumtausch im LRA Forchheim

Seit letztem Jahr müssen die vor dem 19.01.2013 ausgestellten  Führerscheine Schritt für Schritt in das aktuell seit 19.01.2013 gültige Format des EU-Kartenführerscheins umgetauscht werden. Diese sind dann nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch für 15 Jahre gültig. 

Da von diesem Umtausch Millionen betroffen sind, dachte man sich einen Zeitplan aus.

Letztes Jahr waren zum 19.1.1922 die Jahrgänge 1953 - 1958 fällig. Bis zum 19.1.1923 sind für den mit etwa 25 Euro Kosten verbundenen „Zwangsumtausch“ die „Baby Boomer“ Jahrgänge 1959 – 1964 an der Reihe.

Da ich Jahrgang 1959 bin, bin auch ich mit meinem „grauen Lappen“ an der Reihe.

Mein "grauer Lappen", der schon so manches erlebte!

Wird man nach abgelaufenem Termin bei einer Kontrolle mit seinem alten „Lappen“ angetroffen, muss man mit einer Ordnungswidrigkeit von 10 Euro rechnen.

Das wollte ich natürlich vermeiden. Ich habe aber viel zu tun. So schob ich den Termin immer weiter auf. Zudem ist das Aufschieben lästiger Pflichten eine bekannte menschliche Schwäche.

Gut 3 Wochen vor Ablauf des Termins informierte ich mich am 27.12.2022 auf der betreffenden Seite des LRA Forchheim unter

Da war zu lesen: „Eine Terminvereinbarung ist online möglich. Alternativ können Sie einen Termin auch telefonisch unter der Telefonnummer 09191/86-3209 vereinbaren.“
Das interpretierte ich so, als wäre keine  Terminvereinbarung unbedingt nötig.

Also nutzte ich den schönen Morgen des 29.12.2022 für einen Morgenspaziergang zum LRA.

Bei der Pforte sagte ich zur freundlichen Dame am Empfang: „Ich möchte meinen grauen Lappen umtauschen!“

Die Dame erwiderte: „Haben Sie schon einen Termin vereinbart?“

Ich erstaunt: „Ist das nötig?“.

Sie: „Ja, Sie können das online oder per Telefon machen!“

Ich: „Ja, dann machen wir hier gleich einen Termin aus!“

Sie: „Nein, das müssen Sie online oder per Telefon machen!“

Sie reichte mir eine Telefonnummer.  Daheim wollte ich dann online einen Termin ausmachen. Jedoch, mein Erstaunen war riesengroß!

Als nächst möglicher Termin wurde mir der 29.3.2023 also in exakt 3 Monaten angeboten!

Ich entschied mich für den 30.3.2023 und druckte mir die Bestätigung für den Fall aus, dass ich nach dem 19.1.2023 in eine Kontrolle gerate, damit ich was zum Vorzeigen in der Hand habe.

Heute am 04.01.2023 liegt der nächst mögliche Termin übrigens schon beim 3.5.2023. Wie wird sich das in den nächsten Tagen weiter entwickeln? Muss man bald bis nächstes Jahr warten?

Da in Politik und Medien immer öfter über „Digitalisierung“ geredet wird, in anderen Ländern wie Estland ist das ja schon seit vielen Jahren gang und gäbe, erstaunte mich das Ganze schon. 

Also wollte ich wissen, wie es aktuell in anderen Landkreisen in unserem Umfeld aussieht.

So hangelte ich mich am 29.12.2022 noch durch die diversen Internetseiten der entsprechenden Landratsämter, wo jede anders gestaltet ist. Ich wählte dazu exemplarisch Nürnberg, Bamberg und Coburg aus.

Beim m.E. nicht sehr übersichtlichen Bamberger Internetauftritt fand ich keine Seite, wo man sich online anmelden kann, nur Telefonnummern und E-Mail Adressen.
Wie ich später von anderen Betroffenen via der Facebook erfuhr, soll es aber auch für Bamberg eine Seite zur Onlinemeldung geben. Der nächste Termin soll laut der Aussagen dieser Personen irgendwo im Februar 2023 liegen.

Die Coburger Seite ließ sich intuitiver bedienen. Da hätte ich „schon“ am 27.1.2023 einen Termin vereinbaren können.

Ganz positiv stach die Seite von Nürnberg heraus. Da wäre sogar schon am gleichen Tag ein Termin um 14:00 frei gewesen, wohl auf Grund einer Absage. Zudem kann man dort über das Onlineportal https://www.nuernberg.de/internet/mein_nuernberg/ alles auch online erledigen, ohne ins Amt gehen zu müssen. Dort ist also die Digitalisierung weiter fortgeschritten als bei uns oder auch in den Landkreisen Coburg und Bamberg.

Ich überlegte noch, warum man gerade in Forchheim so schwer einen Termin bekommen kann. Vielleicht liegt es am hohen Krankenstand dort? 

Auf der bereits genannten Seite des LRA kann man ja lesen: „Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle ist die telefonische Erreichbarkeit der Führerscheinstelle eingeschränkt.“

Dennoch frage ich mich: „Muss das so sein und besteht da nicht dringender Handlungsbedarf?“

So etwa in den Jahren 1995 / 1996 setzte sich das Internet durch. Seitdem sind über 25 Jahre vergangen. Andere Länder sind viel weiter als wir. Natürlich hat sich auch bei uns vieles zum Positiven weiter entwickelt. Manche Ämter wie etwa Nürnberg sind zudem weiter als andere.

Ich denke, das sollte für die noch nicht so fortgeschrittenen Ämter ein Ansporn sein oder was meinst Du dazu?