Mittwoch, 3. Februar 2021

Einschränkung der Grundrechte seit Corona

Folgende Grundrechte gibt es seit Corona nicht mehr bzw. sind stark eingeschränkt (alles ohne Vollständigkeit):

  • Recht auf Bildung (Kinder von Schulbildung ausgeschlossen)
  • Recht auf soziale Gleichheit (Kinder unterprivilegierter Familien werden noch mehr benachteiligt)
  • Recht auf Schule
  • Recht auf Gewerbefreiheit
  • Recht auf Gleichheit
  • Recht auf Versammlungsfreiheit
  • Recht seinen Lebensunterhalt frei zu verdienen
  • Recht sich selbst um seine Existenz sorgen zu können
  • Recht mit anderen Kontakte zu pflegen
  • Recht auf Bewegungsfreiheit
  • Recht auf Freizügigkeit im Bundesgebiet
  • Recht auf Kommunikation
  • Recht auf Gewaltenteilung (durch Ausschaltung der Legislative)
  • Recht auf Menschenwürde (Personen vereinsamen in Altersheimen und müssen einsam sterben)
  • Installation von Gremien, die es im Grundgesetz nicht gibt
  • Recht auf freie Meinungsäußerung: Zitat dazu "Ich kann mich nicht erinnern, dass einem bei Recherchen so viele Leute – Ärzte, Juristen, Unternehmer – sagen: Das oder das können Sie bitte gerne schreiben, aber bloß nicht unter meinem Namen"
Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789
Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789
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